Die erste Spritze wird angeschafft
Die Neuwahlen am 9. Januar 1876 brachten keine personellen Veränderungen und so blieb Alois Geiger von der Lutzenmühle als Vorstand und Alois Gmeinwieser, der Bildschnitzer von Hohenwarth, Hauptmann.
Tags zuvor wurde die neue Feuerspritze geliefert, was sicherlich das besonderes Ereignis bei dieser Hauptversammlung mit darstellte.
In der allgemeinen Euphorie der Gründerzeit hat man sich aber mit der Gemeindeverwaltung Hohenwarth überworfen, indem man eigenmächtig aus Rottenburg (wohl Rottenburg an der Laaber) diese Löschmaschine bestellte ohne die Herren der Gemeinde hiervon zu benachrichtigen. Das Königliche Bezirksamt (jetzt zu vergleichen mit Landratsamt) jedoch erhielt Nachricht von der Bestellung. Am 8. Januar des Jahres 1874 war es nun soweit, dass die Feuerspritze geliefert wurde. Die Freude darüber war groß und dem ersten Ansehen nach war man mit dem neuen Gerät vollständig zufrieden. Nur der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung reihten sich nicht in die Schar der zufriedenen Feuerwehrleute ein und man suchte nun nach einem Grund, die Verantwortlichen der Feuerwehr beim Königlichen Bezirksamt anzuschwärzen. Er schrieb an das Bezirksamt, dass die Feuerwehr einen neuen Verwaltungsrat gewählt habe, aber versäumt habe diesen der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Sollte dies nicht innerhalb von 24 Stunden geschehen sei man „unlieb (wie das schöne Wort heißt) genöthigt“, den Vorfall beim Königlichen Bezirksamt zur Anzeige zu bringen. Aber der Schuss ging, wie man so schön sagt, nach Hinten los. Die Drohung des Bürgermeisters führte zu einer Beschwerde der Feuerwehrvorstandschaft ihrerseits, in der man vom Benehmen der Gemeinde als Beleidigung sprach. Und so kam es wie es kommen musste, nicht die Gemeinde bekam recht, sondern die Feuerwehr. Der Bürgermeister wurde zurechtgewiesen und ihm mitgeteilt, das Feuerwehren nicht als Vereine gemäß dem damaligen Vereinsgesetz anzusehen seien, sondern als Institution der Gemeinde (wie auch heute noch), und folglich die Vorschriften nicht auf die Feuerwehr zu übertragen seien. Aber es kam noch ein Rüffel dazu, indem man schrieb, das ein derartig feindseliges Verhältnis zwischen Gemeindeverwaltung und Feuerwehr keineswegs geeignet sei die gemeindlichen Interessen bezüglich des Feuerschutzes zu fördern. Man erwarte sich für die Zukunft ein weniger gereiztes Verhalten beider Beteiligten.
Der Bürgermeister als Adressat des Schreibens musste die Verfügung der Feuerwehr mitteilen, was ihm sicherlich nicht leicht viel und mit grimmiger Miene und manchen verärgerten Bemerkungen einher ging. Aber man höre und staune, und so ist es niedergeschrieben: Eine nachhaltige Störung des Verhältnisses zwischen beiden Parteien entstand nicht. Es wahren anscheinend auch damals schon Persönlichkeiten in der Führung beider Gremien, die zwar mit harten Bandagen kämpften, aber die gemeinsame Sache trotzdem wieder in den Mittelpunkt stellten.
Der Stein des Anstoßes, die neue Feuerspritze, sollte den stolzen Preis von 400 Gulden kosten, was heute etwa 20.000 Euro betragen dürfte und dem damaligen Jahreseinkommen eines Schullehrers oder Geistlichen am Ort entsprach.
Das Verhältnis von Gemeinde und Feuerwehr wurde auf eine neue Belastungsprobe gestellt.
Ein Antrag der Feuerwehr an die damaligen Gemeinden Hohenwarth, Ansdorf und Gotzendorf auf Subvention der Anschaffung in Höhe von 100 Gulden je Gemeinde wurde von den Gemeinden einhellig abgelehnt. Dies führte natürlich zu weiteren Zwistigkeiten und bemühte abermals das Königliche Bezirksamt Kötzting zum Einschreiten. Den Gemeinden wurde unmissverständlich klar gemacht, das die Feuerwehren die Unterstützung der Gemeinden brauchen und dass darum ein gutes Einvernehmen zwischen beiden fortgesetzt dringend empfohlen wird.
Dies brachte die Bürgermeister der drei Gemeinden anscheinend in Erklärungsnot und so teilten sie mit, dass sie sich der Anschaffung einer Löschmaschine nie verweigert hätten und auch willens seien eine solche anzuschaffen, beziehungsweise der Feuerwehr einen jährlichen Zuschuss zu geben. Die Behördenvertreter müssten sich nur noch von der Güte der bereits angeschafften Feuerwehrspritze überzeugen, was in einer groß angelegten Übung am 01. März 1876, im Beisein von Bezirksamtmann Dandl (heute wohl zu vergleichen mit Landrat) dann auch geschehen ist. Über das Ergebnis dieser Besichtigung ist in den Unterlagen nichts mehr vermerkt, das lässt vermuten, dass die Feuerlöschmaschine auch den Ansprüchen der drei Bürgermeister entsprach und dadurch die ausgesprochene Drohung nicht wahrgemacht werden brauchte, der Verwaltungsausschuss der Feuerwehr müsse das noch nicht bezahlte Gerät auf eigene Kosten zurückschicken.